Hier können die Schüler*innen mitbestimmen
DAS OBERSTE GREMIUM
Der Landesschüler*innenausschuss (LSA) ist die gesetzliche Vertretung der Berliner Schüler*innen gegenüber der Senatsbildungsverwaltung und kann selbst Vorschläge unterbreiten. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: Vorsitzende, Innen-, Außen- und Finanzreferenten. Der LSA tagt regelmäßig einmal im Monat und organisiert zudem Seminare für Schüler.
DAS BERLINER SYSTEM
Wer Mitglied im LSA ist, muss auch Mitglied im Bezirksschülerausschuss (BSA) sein. Von jeder Schule im Bezirk werden zwei Vertreter*innen in den BSA gewählt, dieser wählt dann den LSA. Der Landesschüler*innenausschuss im Internet: www.landesschülerausschuss.de
NOCH EINE VERTRETUNG
In Berlin gibt es zudem die Landesschüler*innenvertretung (LSV), bei der Schüler*innen mitmachen können, auch ohne in anderen Gremien zu sein. Der LSV ist aber ein Verein und vom Schulgesetz nicht vorgesehen.