Hier können die Schüler*innen mitbestimmen

 

DAS OBERSTE GREMIUM

Der Landesschüler*innenausschuss (LSA) ist die gesetzliche Vertretung der Berliner Schüler*innen gegenüber der Senatsbildungsverwaltung und kann selbst Vorschläge unterbreiten. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: Vorsitzende, Innen-, Außen- und Finanzreferenten. Der LSA tagt regelmäßig einmal im Monat und organisiert zudem Seminare für Schüler.

DAS BERLINER SYSTEM

Wer Mitglied im LSA ist, muss auch Mitglied im Bezirksschüler*innenausschuss (BSA) sein. Von jeder Schule im Bezirk werden zwei Vertreter*innen in den BSA gewählt, dieser wählt dann den LSA. Der Landesschüler*innenausschuss im Internet: www.landesschülerausschuss.de

NOCH EINE VERTRETUNG

In Berlin gibt es zudem die Landesschüler*innenvertretung (LSV), bei der Schüler*innen mitmachen können, auch ohne in anderen Gremien zu sein. Der LSV ist aber ein Verein und vom Schulgesetz nicht vorgesehen.