Wer darf zurück in die Schulen, wer soll weiter Homeschooling betreiben? Senatorin Scheeres (SPD) setzt einen Fokus.

Berliner Morgenpost
Susanne Leinemann, 28.04.20
 

Berlin. Wie geht es weiter an Berlins Schulen? In der Senatssitzung lag am Dienstag der Fokus auch auf Bildung – vier Experten aus dem Schul- und Kitabereich waren eingeladen. Viele Eltern und Schüler wünschen sich einen Fahrplan für die kommenden Wochen: Wer kehrt wann zurück in die Schule? Doch Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) machte auf der nachfolgenden Pressekonferenz klar, dass sie über solche grundsätzlichen Fragen nicht alleine entscheiden könne, sondern diese Entscheidungen von der Kultusministerkonferenz (KMK) gemeinsam mit der Kanzlerin Angela Merkel (CDU) getroffen werden.

Von der KMK hieß es zeitgleich ganz deutlich, dass es „vor den Sommerferien kein reguläres Unterrichtsgeschehen mehr geben wird“. Insofern ließ sich Senatorin Scheeres nicht dazu verleiten, die Frage zu beantworten, ob bis zu den Sommerferien die Berliner Schüler aller Jahrgänge ihre Schulen zumindest einmal von innen sehen werden; oder ob es womöglich für bestimmte Klassenstufen bis zum Schuljahresende ausschließlich beim Homeschooling bleibt.

 

Ein „Präsenzangebot“ für Schüler, das verpflichtend ist

Mit Nachdruck sprach die Senatorin dagegen über den Schwerpunkt, der in Berlin in den kommenden Wochen gesetzt werden soll: auf sozial benachteiligte Schüler. Für sie solle es bald ein „Präsenzangebot“ geben, das verpflichtend sei. Damit will man verhindern, dass ganze Schülergruppen abgehängt werden; entweder, weil – wie bei Flüchtlingskindern – die technische Ausstattung zu Hause fehlt oder weil sie aus bildungsfernen Elternhäusern stammen, in denen es an Unterstützung, die Kinder beim Homeschooling brauchen, mangele. Schon in der Expertenrunde hatte der Landeselternvorsitzende Norman Heise den Politikern deutlich gemacht, „dass der Bildungsauftrag der Schule auf die Eltern übergegangen ist“. Beim Fernunterricht ersetzten Eltern oft die Lehrer.

 

Doch was tun, wenn Eltern sich nicht kümmern können oder wollen? Miriam Pech, Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Sekundarschulleitungen und selbst Schulleiterin, hatte zuvor dem Senat als Expertin nachdrücklich vermittelt, wie wichtig es sei, die „Augenmerk-Kinder“ im Blick zu behalten. „Wir erreichen ein Drittel unserer Schüler durch Homeschooling nicht“, berichtete sie von ihrer eigenen Schule, der Heinz-Brandt-Sekundarschule in Weißensee. Diese Schüler dürften nicht den Anschluss verlieren. Sie plädierte dafür, Schulen eigenverantwortlich entscheiden zu lassen, wen man wann in die Klassenräume zurückholt. Und wenn nächste Woche zu den 10. Klassen noch die 9. Klassen kämen, dann sei man personell und mit den Räumen an der Kapazitätsgrenze. Von den über 400 Schülern ließen sich nur 200 regelmäßig beschulen. Da heißt es, Entscheidungen zu treffen: Wer darf zurück? Aber auch: Wer braucht den Unterricht am dringendsten?

 

Senatorin Scheeres reagierte darauf nun mit dem Vorschlag des „verpflichtenden Präsenzangebots“, den sie als Berliner Variante auch in die KMK eingebracht hat. Das sei ein „zusätzliches Förderangebot“. Wer genau allerdings unter die Kategorie „sozial benachteiligt“ fällt und nach welchen Kategorien ausgewählt werde, ließ sie offen.

 

Scheeres: Manche Lehrer verweigern sich dem digitalen Unterricht

Denn klar ist: Die sozialen Unterschiede Berlins ballen sich häufig an bestimmten Brennpunkten und in bestimmten Schulen, auch an bestimmten Schultypen. So sind die Sekundarschulen ohne Oberstufe davon besonders betroffen. Gymnasien in Pankow oder Zehlendorf haben dagegen weniger dieses Thema im Blick – sondern eher die Frage der Leistung und der Bildungslücken, die sich durch die Corona-Zwangspause auftun. Senatorin Scheeres räumte ein, dass es Fälle von Lehrern gebe, die sich dem digitalen Unterricht mehr oder weniger verweigerten. Eltern, die so etwas bemerkten, sollten sich an die Schulleitung oder Schulaufsicht wenden. Allerdings: „Eine Art der Sanktionierung gibt es in dem Sinne nicht“, gab sie offen zu.

Eine weitere Gruppe, die man nicht aus den Augen verlieren dürfe, seien alle Schüler, die im nächsten Jahr abschlussrelevante Prüfungen machten. Das sind die 9. Klassen, die den Mittleren Schulabschluss ablegen (MSA), aber auch die 11. Klassen der Gymnasien und die 12. Klassen der Sekundarschulen, deren Noten schon ins Abitur einfließen. Auch die fünften Klassen der Grundschulen gehören in diese Kategorie, weil bei ihnen jetzt die Förderprognose für die weiterführenden Schulen ausgestellt wird. Bei diesen Klassen dürfen die Bildungslücken nicht zu groß werden. Wie sich der Fokus auf diese Jahrgänge allerdings mit einem „Präsenzangebot“ für sozial benachteiligte „Augenmerk-Kinder“ verträgt, wird sich noch zeigen.

Eine Frage der Senatorin, die sie bei der Pressekonferenz stellte, sollte aber aufhorchen lassen: „Was passiert nach den Sommerferien?“ Denn solange kein Impfstoff oder Medikament gegen das Coronavirus gefunden ist, wird es wohl keinen regulären Unterricht geben – auch zu Beginn des nächsten Schuljahres nicht.